Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorsorgetestament

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vorsorgetestament

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, habe gerade mit dem Jugendamt wg. eines Vorsorgetestaments gesprochen. Wir wollten festlegen, wohin unsere Kinder kommen, sollte mir und meinem Mann etwas zustoßen. Nun sagte mir der zuständige Herr, ich könne soetwas machen, das Gericht ist daran aber nicht gebunden! (Auch nicht, wenn ich es notariell beurkunden lassen würde) ??? Lohnt es sich also nicht, so ein Schreiben aufzusetzten??? Dachte es sei verbindlich??? Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ein Muster müsste beim JA vorliegen! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe etliche Jahre im Sozialamt gearbeitet und kenne es auch nur so, dass das Gericht den Wunsch der Eltern zwar berücksichtigen SOLL, aber nicht akzeptieren MUSS. Ich habe z. B. den Fall miterlebt, dass eine jungen Frau tödlich verunglückte. Entgegen ihrem Wunsch kam das Kind in eine Pflegefamilie, da ihre Eltern (beide Anfang 60) dem Gericht zu alt waren. Zum Bruder und Schwägerin der Verstorbenen durfte das Kind ebenfalls nicht, da das Gericht sich daran störte, dass dieses Paar berufstätig und kinderlos war.


Mitglied inaktiv

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Falls es Ihrer Meinung nach trotzdem Sinn macht ein Vorsorgetestament aufzusetzten, kennen Sie evtl. eine Internetseite, auf der man ein Mustertestament einsehen kann? DANKE und VG


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