LenaMolly
Meine Frage weicht wahrscheinlich etwas von den anderen Themen hier ab, ich hoffe Sie können mir trotzdem einen Tipp geben. Ich bin verheiratet und habe momentan zwei bald drei Kinder. Meine erste Tochter ist sechs Jahre alt und hat einen anderen Vater mit dem ich aber nicht verheiratet war. Wir haben uns nach einem Jahr nach der Geburt der Tochter getrennt, seitdem sie zwei ist wohnt sie mit meinem jetzigen Ehemann zusammen, der sie genauso annimmt wie unsere gemeinsame Tochter und überhaupt keine Unterschiede macht. Auch nenn sie ihn Papi. Wir führen ein sehr harmonisches Familienleben zu viert, bald zu fünft. Jetzt mache ich mir Gedanken was passieren würde wenn mir etwas passiert. Der leibliche Vater und ich haben leider geteiltes Sorgerecht. Er nimmt sie alle zwei Wochen am Wochenende einen Tag von zehn bis 18:00 Uhr, ansonsten gar nicht. (Er hat nicht mehr Zeit) Gibt es irgendeine Art für mich zu regeln dass sie im Falle wenn mir was passieren würde hier in ihrer gewohnten Umgebung, in ihrem zu Hause bei ihren Geschwistern aufwachsen kann? Mein Mann ist auch derjenige der mit ihr zu Hobbys fährt, Kindergarten Aufführung besucht und so weiter. Also die richtige Vaterfigur und die beiden haben ein sehr inniges Verhältnis. Bei ihrem Vater selbst, hat sie kein Zimmer, er ist viel am feiern, und außerdem lebt noch ein alkoholkranke cholerische Opa mit dem Haus. Ich würde ihr das gerne ersparen. Ich weiß dass am Ende wahrscheinlich das Jugendamt entscheidet aber gibt es irgendeine Art und Weise wie ich diese Entscheidung im Vorfeld schriftlich begünstigen kann oder sonstiges?
Hallo, es bringt auf jeden Fall etwas, schriftlich niederzulegen was ihre Wünsche für diesen Ernstfall wären. Es entscheidet dann das Vormundschaftsgericht, was mit dem Kind passiert. Wenn es aber zu dem Stiefvater eine sehr enge Bindung und zu dem Vater gar keine Bindung hat, kann es auch sein dass es beim Stiefvater bleibt. Das kommt dann auf die einzelnen Umstände an. Liebe Grüße NB
misses-cat
Da entscheidet nix das Jugendamt oder das Gericht, der Vater bekommt das Kind. Ist sogar egal das er das Sorgerecht hat, selbst ohne hätte er fantastische Aussichten sie zu bekommen. Die Frage ist eher ob er sie will? Wahrscheinlich weil er dann keinen Unterhalt zahlen muss
WonderWoman
das stimmt nicht, misses-cat. ich habe schon zweimal durchgefochten dass ein kind beim stiefelternteil bleiben durfte. im vorfeld kann man dazu allerdings nur wenig machen ausser gründe sammeln, warum das kind dort besser aufgehoben ist. das kann man sogar aufschreiben und bei einem notar hinterlegen. die wahrscheinlichkeit ist ja gross dass der sv vor dem kv erfährt wenn der km etwas zustösst. der sv sollte dann umgehend zum ja gehen und das abr beantragen mit den entsprechenden begründungen. guten anwalt suchen, der kümmert sich. dann entscheidet im zweifel ein gericht. bei entsprechendem alter wird das kind auch befragt.
misses-cat
Hatten die Väter den Interesse an den Kindern in deinen Fällen??? Mir hat man bis jetzt immer gesagt mein Mann hätte nur ne Chance meine Kinder die ich mitgebracht habe bei sich zu behalten weil mein Ex sich nicht kümmert ( sowohl von zwei Anwälten , als auch das Jugendamt und mein Schwiegervater der bis vor kurzem Rechtspfleger beim Familiengericht war), naja in meinem Fall spielt die Zeit für mich zwei Kinder sind mittlerweile erwachsen der Kleine ist 12
LenaMolly
Natürlich möchte mein Mann dass die Große im Fall der Fälle bei ihm bleibt. Der Erzeuger kann ihr eigentlich nicht gerecht werden und hat auch familiär im Gegensatz zu uns (meine Eltern und die Eltern meines Mannes kümmern sich sehr um ALLE Kinder) keine Unterstützung. Mein Mann würde sie auch total gerne adoptieren. Der KV aber möchte dem nicht zustimmen da er sonst ja nicht mehr „mitreden kann“. Mehr Zeit mit ihr verbringen will/ kann er aber auch nicht und sagt Umgänge auch oft ab. Auch seine Freundin ( selbst kinderlos) zeigt kein größeres Interesse an ihr ( sind seit 2 Jahren zusammen und hat meine große Tochter erst 2x gesehen).
WonderWoman
ja hatten sie, sonst hätten meine mandanten ja nicht vor gericht gehen müssen. ich gebe zu, dass es schwer war und in beiden fällen sehr viel beweisbar gegen die KE sprach. ich habe auch schon einen fall verloren und etliche wegen aussichtslosigkeit abgelehnt. einfach ist es nicht. eine weite entfernung (änderung des umfelds, schule, freunde) hilft, ein interesseloser kv (nur zwei tage im monat - dokumentieren, dass er lt eigener aussage nicht mehr zeit hat) und eingebunden sein in eine grössere familienstruktur (stiefgeschwister, eltern und familie des sv) auch. die chancen steigen mit dem alter des kindes. auf abr klagen und nicht auf sr. eine garantie gibt es dennoch nicht. ich widerspreche lediglich der aussage, dass es auf keinen fall geht. noch ein rat: falls vermögen vorhanden ist, einen vermögensverwalter für das erbe einsetzen. sonst ist das weg bevor das kind 18 ist. und das kind wird uninteressanter für den kv.
Mitglied inaktiv
ich habe für worst case ein Schriftstück verfasst, dass mein kind1 bei meinem mann und ihrer schwester bleiben soll. und gehofft habe ich. es ging gut. das Kind ist heute fast 26.
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