TanteInge
Hallo! meine Tochter (12 Jahre) hat Streit mit ihrer ehemaligen Freundin. Jetzt haben wir eine Vorladung von der Polizei bekommen. Mein Kind wird beschuldigt das andere Mädchen bedroht und beleidigt zu haben. Das verneint meine Tochter aber vehement. Sie sagt, die Drohungen und Beleidigungen kamen von der anderen Seite. Macht es Sinn zu diesem Termin zu gehen ohne Anwalt? Muss man den Termin überhaupt wahrnehmen? Oder sollten wir unbedingt zur Polizei hin um den Lügen zu widersprechen? Ich wäre Ihnen um eine kurze Einschätzung sehr dankbar. Seit über 12 Jahren bekomme ich hier immer wieder Hilfe bei Fragen und dafür möchte ich mich bei allen bedanken. viele Grüße
Hallo, einmal tief duchatmen.Ihre Tochter ist nicht strafmündig und es kann keine Strafanzeige/ kein Strafantrag erfolgen. Das ganze soll wahrscheinlich dem Zwecke dienen, das Kind zu maßregeln. Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie da nicht hingehen. Dann sagen Sie einfach mit Hinweis auf § 19 StGB ab. Liebe Grüße NB
zweizwerge
Meiner Meinung nach ist das ein Termin, zu dem Ihr gemeinsam, aber ohne Anwalt gehen solltet. Sinnvoll wäre ja vielleicht, wenn sich die beiden Mädchen vertragen würden, oder? Oder wenn sie zumindest ausmachen können, sich in Zukunft aus dem Weg zu gehen und friedlich zu ignorieren. Dann hätte die Geschichte wenigstens einen Sinn. Dafür hilft ein Anwalt nicht. Vielleicht bin ich auch zu naiv, keine Ahnung.
TanteInge
Vielen Dank für die Antworten. Die Mädchen haben den Streit im Beisein der Klassenlehrerin geklärt. Sie gehen sich seit 3 Wochen aus dem Weg und ignorieren sich. Vorerst ist an Versöhnung nicht zu denken, aber hoffentlich schaffen wir es mit etwas Abstand. Das größere Problem sind oft die Eltern. Liebe Grüße