Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorige Frage falsch verstanden

Frage: Vorige Frage falsch verstanden

excellence2

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Liebe Frau Bader, leider haben Sie meine vorige Frage falsch verstanden. Ich möchte nicht während der Elternzeit ALG I beziehen. Mir ging es darum, ob mir ALG I NACH 3 Jahren Elternzeit und anschließender 4 mon. Beschäftigung zustehen. Unabhängig von einer Sperrzeit. Mir geht es um die Krankenversicherung ab dem 01.08.21. Können Sie mir das bitte beantworten? Besten Dank und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Um Arbeitslosengeld I nach der Elternzeit zu bekommen, müssen Sie vor der Babypause sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Elternzeit selbst zählt für drei Jahre als Anwartschaftszeit. Es kommt aso darauf an, was Sie vor der EZ gemacht haben. Liebe Grüße NB


Felica

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Ohne Anspruch auf ALG1 - mangels Kinderbetreuung, keinen Anspruch auf Krankenversicherung. Sperrfrist gibt es nur dann wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Was du nicht tust.


mamavonbaby

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Da du verheiratet ist kannst du mit deinem Sohn in die Familienversicherung deines Mannes. Die fragen nicht warum du gekündigt hast oder so. Er muss es nur beantragen und da du ja dann bestimmt weniger Geld hast als er müsste das problemlos gehen. Deinen Sohn kanner auch versichern, auch wenn er "nur" der Steifvater ist. Lieben gruß


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