Lelo317
Liebe Frau Bader! Liebe alle! Mein Ex-Partner und ich haben gemeinsames Sorgerecht, er betreut die Kinder aber nicht wirklich (1 halben Tag in 14 Tagen) und überlässt vor allem alles Organisatorische mir. Das ist für uns beide in Ordnung und wir sind uns eh auch weitgehend immer einig bzgl. Schulanmeldung etc. Ich habe von ihm eine medizinische Vollmacht und eine Vollmacht für schulische Angelegenheiten (nach einem Vordruck im Internet). Diese hat aber nicht gereicht, um einen Vertrag mit der Ganztagsbetreuung abzuschließen oder ein Konto für ein Kind zu eröffnen, und jedes Mal die Unterschrift einholen ist lästig, vor allem, wenn es Fristen gibt. Gibt es außer dem alleinigen Sorgerecht noch eine weitere Möglichkeit, alleine zu unterschreiben? Eine besondere Vollmacht? Er möchte das Sorgerecht eigentlich nicht ganz abtreten, mir aber auch den Alltag erleichtern. Vielen Dank für dieses Forum!
Hallo, er kann weitere Vollmachten erstellen, zB für den schulischen Bereich. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren