Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich war längere Zeit im Ausland und habe auch dort meine 2 Kinder geboren. Seit Dez. 98 sind wir nun wieder in D. Da ich ja keinen Arbeitgeber hier hatte bin ich sozusagen vogelfrei. Jetzt wird mir allerdings erst bewusst, dass ich ja auch keine Rentenbeiträge uns sonstiges einzahle. Bringe das für mich irgendwelche Nachteile oder gibt es für solche Fälle eine klare Regelung. Auch in Punkto Erziehungsgeld ...? Vielen Dank im voraus und viele Grüsse Conny
Liebe Conny, ob Sie EG bekommen, hängt von vielen Faktoren ab (Alter der Kinder, Grund des Auslandaufenthaltes, Höhe des Einkommens...) und kann nur von der zuständigenen EG-Stelle beurteilt werden. Und davon hängt dann auch Ihr Rentenanspruch ab, denn wer nach 92 Kibnder geboren hat und für diese EU hatte, bekommt drei Jahre in der gesetzl. Rentenversicherung anerkannt. Da bei Ihnen ja ein Sonderfall wegen des Auslandsaufenthalt vorlag, rate ich Ihnen, die Sache der zuständigen Stelle oder im Zweifel bei der BfA, Berlin, vorzutragen und klären zu lassen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3