Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Viele Fragen hab !!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Viele Fragen hab !!!

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich befinde mich im zweiten Elternzeitjahr , möchte das 3. dranhängen ( Arbeitgeber ist ein KH ).Ausserdem möchte ich stundenweise in einer Praxis anfangen . Wie ist das mit der Beitragszahlung der KK ? Muss ich bei einem Stundenjob wieder zahlen oder bin ich noch befreit ? Darf ich den Höchstsatz an 30 Wochenstunden prinzipiell nicht überschreiten , da noch in EZ ? Grüße , Arwen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können das 3. Jahr ohne Zustimmung des AG nehmen, müssen es ihm aber mitteilen. Eine Tätigkeit bei einem anderen AG bedarf seiner Zustimmung, ist aber bis 30 Std/ Woche möglich. Sie müssen KK zahlen, wenn der Job über 400 € liegt. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.