Mitglied inaktiv
Ich befinde mich im zweiten Elternzeitjahr , möchte das 3. dranhängen ( Arbeitgeber ist ein KH ).Ausserdem möchte ich stundenweise in einer Praxis anfangen . Wie ist das mit der Beitragszahlung der KK ? Muss ich bei einem Stundenjob wieder zahlen oder bin ich noch befreit ? Darf ich den Höchstsatz an 30 Wochenstunden prinzipiell nicht überschreiten , da noch in EZ ? Grüße , Arwen
Hallo, Sie können das 3. Jahr ohne Zustimmung des AG nehmen, müssen es ihm aber mitteilen. Eine Tätigkeit bei einem anderen AG bedarf seiner Zustimmung, ist aber bis 30 Std/ Woche möglich. Sie müssen KK zahlen, wenn der Job über 400 € liegt. Liebe Grüsse, NB
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