Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verwandschaftspflege

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verwandschaftspflege

Julisa

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Wenn man die Kinder seiner Schwester/Schwägerin in Pflege nimmt, weil diese sonst in ein Heim oder in Fremdpflegefamilien müssten, bekommt man dann auch beratende und finanzielle Unterstützung? Verstehen Sie das bitte nicht falsch, wir wollen uns an den Kindern nicht bereichern, nur ohne finanzielle Unterstützung würden wir das wohl nicht wuppen können. Es ist rein informativ um die Möglichkeit abwägen zu können. Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es offiziell über das Jugendamt läuft, sich beim Pflegegeld.Das sind erhebliche Beträge. http://www.moses-online.de/artikel/pflegegeld Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Wenn es offiziell über Pflegschaft läuft ja. War bei einer Freundin so, aber es muss über die Ämter laufen. Für die Kinder ist es besser innerhalb der Familie zu verbleiben und Pflege ist wesentlich billiger als ein Heimplatz. Wendet Euch ans Jugendamt, oder Diakonie, Pro Familia, um Euch ausführlich beraten zu lassen.


Julisa

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Danke für deine flinke Antwort, du hast mir sehr weiter geholfen.


Sternenschnuppe

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Achso, die Freundin bekommt nun 700€ Pflegegeld, das Kindergeld und wird auch vom Jugendamt betreut im Rahmen von Gesprächen. Läuft sehr gut und der Kontakt zur Mutter ist auch da. Ist bei ihnen der Neffe vom Mann.


Julisa

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Muss ich dann auch zwingend eine festgelegte Zeit den Job an den Nagel hängen? Darf ich überhaupt noch meinen Job ausüben?


Sternenschnuppe

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Also sie ist in Teilzeit, aber eh, weil sie noch ein eigenes Kind haben. Das Geld ist glaube ich unabhängig vom eigenen Verdienst, da es eine Art " Aufwandsentschädigung" ist, und ja auch Essen, Trinken, Kleidung, Mietanteil etc. abdecken soll. Es ist ja nicht das eigene Kind welches man versorgt. Unabhängig wo das Kind landet sind meines Wissens die leiblichen Eltern aber zum Unterhalt verpflichtet dem Kind gegenüber. Kann noch einmal genauer nachfragen, dann schick mir mal eine PN. Aber Diakonie etc. wissen das auch alles.


Sternenschnuppe

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hier ist es ganz gut erklärt : http://www.pflegeeltern.de.tl/Berufst.ae.tigkeit-von-Pflegeeltern.htm


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