Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verwaltungsangestellte

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verwaltungsangestellte

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, dies ist meine erste Schwangerschaft und der Termin ist am 03.01.2008. Ich arbeite auf 400.-€ Basis in einem Altenheim und mein Chef sprach mich heute darauf an, dass ich ihm noch schriftlich mitteilen muss, ab wann ich in Elternzeit gehe und wie lang. Nun meine Frage: Der Mutterschutz nach der Entbindung gilt dieser auch für mich und bekomme ich dafür Geld oder muss ich gleich nach der Entbindung in Elterneit gehen? Ich möchte 12 Monate zuhause bleiben. Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf Mutterschutz wie jeder andere AG auch (14 Wochen), aber Sie erhalten kein MG, sondern nur einmalig 210 €. Elternzeit können Sie auch "ganz normal" beantragen u erhalten EG. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Der Mutterschutz und das Mutterschutzgesetz gelten auch für 400 EUR Kräfte. Endgültig und verbindlich musst Du ihm die Dauer Deiner EZ erst 7 Wochen vor deren Beginn, also ca. 1 Woche nach der Geburt Deines Kindes mitteilen. Viele Grüße Désirée


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