Mitglied inaktiv
hallo, am 1.5. 06 hab ich als krankenschwester einen neuen job im Krankenhaus angefangen und einige tage später erfahren das ich schwanger bin. mein vertrag war von anfang an bis zum 30.4.08 befristet. nun würde ich trotzdem gern meine elternzeit bis zum november 08` nutzen. kann ich trotzdem einen antrag auf vertragsverlängerung stellen und dann evtl. mit der PDL ausmachen das ich erst im november wieder teilzeit arbeite? will nicht arbeitslos sein für ein halbes jahr. wahrscheinlich werden sie mich sowieso nicht übernehmen da ich ja gleich schwanger war nach job-beginn. das darf ja eigentlich kein grund sein die verlängerung abzulehnen, oder?? danke und gruß, evletta
Hallo, wenn der AG verlängert ist das SUPER - ein Anspruch besteht aber nicht. Vielleicht ist es wirklich am besten, wenn man frühzeitig nachfragt, dann können beide besser planen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
wenn ich das richtig verstanden habe, endet dein Vertrag eher (30.4.08) als deine Elternzeit beendet ist (30.11.08). Somit hat sich das doch erledigt. Wenn deine Elternzeit am 30.11. beendet ist, muss dir der Arbeitgeber gar nix verlängern. Er braucht auch keine Gründe für. Am 30.4. ist Schluss, da braucht er keine Genehmigung für, nix. Wo ist also das Problem? Gruß Arlett
Mitglied inaktiv
so ähnlich ists bei mir auch, bin auch Krankenschwester.... Hab am 1.10.06 angefangen und bin im Februar 2007 schwanger geworden. Hätte auch so gerne eine Vertragsverlängerung nach dem 30.9., damit ich nach einem Jahr wieder "zurückkommen" kann. Muss das die nächsten Tage nochmal konkret ansprechen.
Mitglied inaktiv
Also manchmal frage ich mich, wie naiv ihr seid. Glaubt ihr wirklich, dass ein Arbeitgeber sagt: Och sie sind schwanger, macht ja nix, muss ja nur 14 Wochen Geld zahlen und sie sind nicht da (evt. sogar nicht Beschäftigungsverbot, weil ja Krankenschwester), ich verlänger mal. Muss mir dann zwar für die Elternzeit ne neue suchen, die wieder einarbeiten und ggf. dann kündigen, aber macht ja nix. Du hättest das schon mit einkalkulieren müssen, als du schwanger wurdest, dass dein Arbeitgeber den Vertrag dann garantiert nicht verlängert, wenn ich richtig rechne, warst du ja sogar noch in der Probezeit. Habe auch einen befristeten Vertrag, der am 31.1.08 endet. ET ist jetzt am 23.7. Ich komme nach dem Mutterschutz sogar wieder, aber der Vertrag wird nicht verlängert. Der Arbeitgeber hat keinerlei Verpflichtung den Vertrag zu verlängern, er läuft ja nur aus, er wird ja nicht gekündigt. Also mit Kündigungsschutz ist da nichts. Gruß Arlett
Mitglied inaktiv
Wer ist denn hier naiv? Man kann doch immer mit seinem AG sprechen und es ist SEINE entscheidung, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht.... ausserdem wurde diese Frage hier an Frau Bader und nicht an dich gestellt!! Sorry, ich platze sonst
Mitglied inaktiv
Das ist richtig, dass man mit dem AG sprechen kann. Aber ich habe hier so das Gefühl, ihr denkt alle: Ich bin ja schwanger, da muss er ja verlängern. Anders kann ich die Frage von ev letta nicht deuten. Und das ist nämlich genau nicht der Fall. Er darf dir nicht kündigen, er muss aber nicht verlängern. Gruß Arlett
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