Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich versuche das jetzt mal so neutral zu formulieren, wie es in Ihren Hinweisen steht: Angenommen man möchte sein Kind in einem bestimmten Kindergarten anmelden, sieht dann aber an den Schnuppertagen, dass viele vorherige Versprechungen der Erzieherinnen nicht eingehalten bzw. ganz anders umgesetzt werden. Angenommen, man will den Platz unter diesen Bedingungen nicht mehr, sagt dies aber noch nicht, weil man noch keine Alternative gefunden hat. Man füllt den Vertrag also nicht aus (= gar nichts Schriftliches), sagt den Platz aber erst spät ab (ein paar Tage vor Vertragsbeginn) mit der Begründung, dass man den geänderten Bedingungen, die vorher anders besprochen waren, nicht zustimmt (Betreuungszeiten und ähnliches). Kann man unter diesen Bedingungen verpflichtet werden, den Beitrag für den ersten Monat (wegen einmonatiger Kündigungsfrist) zu bezahlen, da es sich ja praktisch um einen mündlichen Vertrag gehandelt hat? Oder waren die zwei oder drei Schnuppernachmittage vor Vertragsbeginn quasi so etwas wie Kauf auf Probe und man hat noch ein Rücktrittsrecht? Ich danke Ihnen schon einmal für Ihren Rat....
Hallo, ein vertrag, auch mündlich geschlossen, ist wirksam. Ein Rücktrittsrecht sieht das Gesetz nicht vor. Liebe Grüsse, NB
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