Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertrag, ALG1 und schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vertrag, ALG1 und schwanger

Mitglied inaktiv

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Hallo ! ich habe folgende Frage: Wenn z.B. ein Arbeitsvertrag befristet ist, er ausläuft man ist arbeitslos dann bekommt man doch vom AA 67 % des nettolohns wenn man ein jahr durch gearbeitet hat. Was ist aber wenn man vor Geburt 12 Monate gearbeitet hat bekommt man dann trotzdem die 67 % oder nichts, wenn der Vertrag in der zwischenzeit ausläuft , und weil man dann wegen dem Kind zuhause ist und man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, meinen Sie jetzt EG oder ArbGeldI? ArbGeld I bekommt man nicht, da man dem Arebitsmarkt nicht zur Verfügung steht. EG bekommt man nachd em letzten Lohn, wenn dazwischen Monate ohne Verdienst sind werden die mit 0 gerechnet Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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meinte auch das Elterngeld 67 % bekommt man es dann oder nicht weil man ja keinen arbeitgeber hat


Mitglied inaktiv

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Verfügung steht. Mußt Du aber das Kind betreuen, kannst Du ja nicht arbeiten, ergo bleibt Dir nur Sozialhilfe. ACHTUNG: Da dies ein "Bedarfsgeld" ist, wird auch das Einkommen des Partners mitberechnet. Falls kein Partner da, ist er trotzdem Unterhaltspflichtig für Euch. LG Peeka


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