Mitglied inaktiv
Hallo also egal was ich frage ich bekomme immer die Antwort wie auch auf meine letzte frage, also dass sie nciht wissen welches Gesetz zuständig ist...??? ich kopiere meine frage hier ncoh mal rein, da stehen doch alle angaben drin!?!?!?! Ich Bin BEAMTIN (LEHRERIN) in BADENWÜRTTEMBERG... das schreib ich doch aber in meine fragen auch immer rein!!!!! somit ist mein dienstherr doch das land bawü!?! also ich probier ncoh mal die gleiche frage -...sorry dafür, aber wie gesagt, cih verstehe es dann cniht ob sie meine frage nciht beatworten DÜRFEN oder was der grund ist... Lieben Dank für einen erneuten versuch!! Text: Hallo ich (bematin BaWü) arbeite grad Teilzeit im Erziehungsurlaub. Eigentlich habe ich teilzeit und EU bis August 2006. NUn müssen wir aber ev vorher umziehen. Habe ich da eine chance VORHER wieder aus der teilzeit herauszukommen?? ich arbeite nur 1/4 Deputat als Lehrerin... und umziehen müssten wir im März-... wie sind da die kündigungszeiten??? Ich würde dann eben einfach nur im EU bleiben OHNE zu arbieten.. Danke !! HEnni
Hallo, also nochmal. Ich kann nicht jedes Beamtenrecht von jedem Bundesland kennen, zusätzlich Bundesrecht und spezielles Recht wie für Lehrer und Soldaten. Deshalb geht es hier nur um Arbeitsrecht (also einem Vertrag zwischen Privatpersonen) Gruß, NB
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