Nefertari2601
Hallo Frau Bader, ich befinde mich gerade für 12 Monate in Elternzeit (mein Partner 2 Monate mit mir zusammen). Ab Ende September haben wir direkt im Anschluss an die Elternzeit vier Partnerschaftsplusmonate beantragt und auch von unseren Arbeitgebern genehmigt bekommen. Hierzu habe ich zwei Fragen: 1. Kann man die Partnerschaftsbonusmonate verschieben indem ich meine Elternzeit verlängere (ohne Elterngeld, da dann ausgelaufen)? Falls z.B. die Eingewöhnung länger dauert oder ich doch noch 2 Monate zu Hause bleiben möchte. 2. Ich möchte im Anschluss 30h arbeiten. Kann ich nach den Partnerschaftsbonusmonaten weiter Elternzeit beantragen und 30h arbeiten? In dem Fall hätte ich Kündigungsschutz und keinen Teilzeitvertrag. Ich bedanke mich für Ihre Hilfe!
Hallo, 1. Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 1 BEEG n. F. kann ElterngeldPlus nach Abs. 3 auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten von mindestens einem Elternteil in Anspruch genommen wird. 2. Sie können doch die ganze Zeit in EZ sein Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Dein Partner verliert dann auch seine Monate und die AG rechnen mit Euch beiden . Wie kulant sind die denn ?
Nefertari2601
Wäre ja nur für den Fall, dass die Eingewöhnung evtl. länger dauert, daran könnte ich ja nichts ändern. Denke schon, dass die AG in diesem Fall kulant wären.
Sternenschnuppe
Frau Bader scheint ein paar Tage nicht da zu sein. Ruf am besten morgen mal bei der Eltengeldstelle an und frage nach. Die sind sehr nett an der Hotline. Generell heißt es immer dass beide Partner reduziert gleichzeitig arbeiten. Wenn ihr das nicht macht habt ihr beide keinen Anspruch. Je nach AG könnt ihr ja auch vielleicht im Wechsel Eure Stunden arbeiten. Weiß nicht ob das realisierbar ist. Jeder 3 Tage die Woche zum Beispiel.
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