HelenV
Hallo Frau Bader, ich bin dabei mein Elterngeld zu beantragen und habe Mischeinkünfte. Somit ist meine Bemessungszeitraum für die Berechnung des Elterngeldes das Jahr 2014. Allerdings war ich in 2014 schwangerschaftsbedingt 3 Wochen krank und habe dadurch keine Einnahmen durch meine Selbstständigkeit bekommen. Deshalb habe ich eine Verschiebung des Bemessungszeitraumes auf 2013 beantragt, was die Elterngeldstelle zunächst abgelehnt hat, da ich "weniger als 6 Wochen krank war" und dadurch "kein Krankengeld bezogen" habe. Diese Aussage ist sinnvoll wenn man angestellt ist, allerdings wenn man zusätzlich selbstständig ist, hat man auch bei kürzere Zeit als 6 Wochen Verdienstausfall. Wie ist es jetzt rechtlich, kann ich auf die Verschiebung verharren wegen Verlust der selbständigen Einkünfte durch die Erkrankung? Einen herzlichen Dank, Helen Einen herzlichen Dank, Helen
Hallo, wenn es weine wesentliche Einbusse ist, muss das Vorjahr genommen werden. Gibt es keine Ersatzversicherung? Liebe Grüße NB
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