Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin Ihnen sehr verbunden, wenn ich eine Einschätzung von Ihnen zu folgendem Sachverhalt zum Elterngeld bekomme:
Geburt Kind 1 im Sommer 2016 mit Elterngeldbezug
Geburt von Zwillingen Feb. 2018 - Elterngeldbezug bis April 2019
Befinde mich seit Geburt Kind 1 in Elternzeit. Ungekündigtes Angestelltenverhältnis was nach wie vor besteht.
Seit April 2020 kleines Nebengewerbe .
Juni 2020 bin ich erneut schwanger geworden und konnte schwangerschaftsbedingt meiner Selbstständigkeit nicht nachgehen.
Geburt des Kindes Feb. 2021.
Jetzt hatte ich beantragt, dass man den Bemessungszeitraum verschiebt , wurde aber „abgelehnt“ mit der Begründung das April 2019 der Elterngeldbezug der Zwillinge schon endete.
Ich hatte gehofft, dass man den Zeitraum vor der Geburt von Kind 1 auch ansetzen kann, so wie das bei den Zwillingen der Fall war.
Seheb Sie eine Möglichkeit , den Bemessungszeitraum zu verschieben ?
PS: vor Antragstellung habe ich die telefonisch Auskunft von der Elterngeldstelle bekommen, dass aufgrund meines Nebengewerbes der Bemessungszeitraum 2015 zugrunde gelegt wird, was nun doch nicht stimmt…
Freue mich über ihre Antwort und bedanke mich am der Stelle bei Ihnrn.
Lg
Senta
von
senta99
am 02.07.2021, 11:51
Antwort auf:
Verschiebung Bemessungszeitraum
Hallo,
Sie können die Monate mit Mutterschaftsgeld ausklammern und die Monate mit Elterngeldbezug bis zum 14. Lebensmonat der Kinder.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2021
Antwort auf:
Verschiebung Bemessungszeitraum
Dein Mutterschutz hätte 2020 beginnen müssen, dann hättest du zurück bis 2015 ausklammern können.
Ausklammern kann man alle Jahre in den man entweder längstens bis zum 14ten Lebensmonat EG bezogen hat, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen wurden oder in denen man schwangerschaftsbedingt Krankengeld bezogen hat.
Wichtig wäre also, wann hat der Mutterschutz für Kind 4 begonnen?
von
Felica
am 02.07.2021, 17:00
Antwort auf:
Verschiebung Bemessungszeitraum
Mutterschutz für Kind 4 hat am 13.01.2021 begonnen und endete 26.04.2021
von
senta99
am 03.07.2021, 20:58
Antwort auf:
Verschiebung Bemessungszeitraum
Dein Mutterschutz hätte in 2020 beginnen müssen. Dann hättest du den bemessungszeitraum verschieben können.
von
MamaausM
am 05.07.2021, 13:06
Antwort auf:
Verschiebung Bemessungszeitraum
Das heißt in meinem Fall Bemessungszeitraum 2020, richtig?
von
senta99
am 06.07.2021, 19:25
Antwort auf:
Verschiebung Bemessungszeitraum
Ja der Bemessungszeitraum ist 2020. Mutterschutz erst in 2021
von
MamaausM
am 07.07.2021, 15:36
Antwort auf:
Verschiebung Bemessungszeitraum
Wie sieht es denn aus, wenn ich wegen Krankheit in der Schwangerschaft nicht arbeiten konnte? Denn das war der Grund warum ich meine Elternzeit nicht unterbrochen habe.
von
senta99
am 14.07.2021, 13:16