Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verschiebung Bemessungszeitraum bei Einkünften aus Photovoltaik-Anlage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verschiebung Bemessungszeitraum bei Einkünften aus Photovoltaik-Anlage

MamaUlm

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Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie meine vorausgegangene Frage beantwortet haben! Bei Einkünften aus einer Photovoltaik-Anlage wird auf das vorige Kalenderjahr als Bemessungszeitraum zurückgegriffen. Wird das Kind 2017 geboren, wäre das also 2016. Wurde in 2016 und 2015 Elterngeld bezogen, wird dann auf 2014 zurückgegriffen?? Viele Grüße!


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