Mitglied inaktiv
Hallo, Ich habe folgendes Problem: Im Juli habe ich bei einem Versandhaus zwei Anziehsachen bestellt, von denen eines zu klein ausfiel. Ich habe es zurückgeschickt und um ein größeres zu bekommen, also umgetauscht. Nachdem ich nichts von dem Versandhaus gehört habe hatte ich die Vermutung, dass mein Päckchen nicht angekommen ist. Ich habe kurz per e-mail nachgefragt und die Nachricht bekommen, dass das Paket schon längst abgeschickt sei. Die Verkäuferin hat beim DPD angerufen und die Bestätigung bekommen, dass das Päckchen (Warenwert 90DM) am 19.07. ausgeliefert worden ist, leider ohne Empfangsbestätigung und leider ist es nicht bei mir und auch nicht bei irgendwelchen Nachbarn angekommen. Wer bleibt nun auf den knapp 100DM sitzen?? Ich hoffe, dass Sie mir einen Tipp geben können. Vielen Dank, Sani
Liebe Sani, sorry, auf dieser Seite geht es nur um Fragen zu den im Forum genannten Thema! N. Bader
Mitglied inaktiv
Hallo Sani, ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber meiner Auffassung nach, muss das Versandhaus Dir nachweisen, das du das Paket erhalten hast. Der Auslieferer haftet ja ab Übergabe an ihn bis zur Übergabe an den Empfanger für das Päckchen. Kann er nicht nachweisen, wem er das Päckchen gegeben hat, (Z.B. Nachbarin, auf die die Haftung dann übergeht) steht er bei dem Versandhaus in der Haftung. Laß Dir einfach eine Kopie der Übergabe schicken, die muss man ja mit Unterschrift quittieren. Können Sie die nicht vorlegen, schick das dem Versandhaus mit dem Vermerk, das die Ware dich nicht erreicht hat, und du deshalb auch nicht gedenkst, zu bezahlen. Hoffe geholfen zu haben... Annalena
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