Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verpflichtende Sprachstanderhebung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verpflichtende Sprachstanderhebung

MSG123

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Sehr geehrte Frau Bader  ich weiss nicht, ob Sie mir in dieser Angelegenheit helfen können, ich wäre Ihnen aber dankbar wenn Sie mir empfehlen könnten, an welchen Fachanwalt wir uns wenden könnten.  Meine Tochter (4,5) besucht seit September die Englische Abteilung der Europäischen Schule. Sie wächst seit Geburt aus dreisprachig auf. Die Familensprache ist English (die Muttersprache -und einzige Sprache des Vaters). Sie soll auch nach Abschluss des Kindergartens weiterhin die ES besuchen mit Sprache 1 Englisch, Sprache 2 Deutsch.  Deutsch ist aktuell ihre 3 Sprache. Sie versteht fast alles, hat auch eine schöne Aussprache, wendet aber der Englische Satzbau wenn sie Deutsch spricht.  Nun gehört sie zu den Kindern, die den verpflichtenden Sprachtest mit 4 machen sollen. Der Test an sich ist nicht das Problem. Die Frage ist, was passiert wenn sie den Test nicht besteht. Die Grundschule die uns angeschrieben hat, meint, da muss sie halt die 240 Stunden Deutsch Förderkurs absolvieren. Als ich darauf hingewiesen habe, dass ich sie dann aus ihrem Kindergarten herausnehmen müsste, was für uns nicht in Frage kommt, haben sie uns mit Bußgeld wegen Schulpflichtverletzung gedroht.  Ich würde nun rechtlich prüfen lassen in wie weit der Staat uns zwingen kann, den Kindergarten diesbezüglich zu wechseln, zumal das Kind nie auf eine staatliche Grundschule gehen wird und somit nicht das Problem des bayerischen Staates wird. Es macht doch keinen Sinn, sie aus der Europäischen Schule zu nehmen, sie in ein verpflichtenden Kurs zu stecken um sie dann wieder auf die Europäische Schule ab der 1sten Klasse zu schicken. Auch fällt die Europäische Schule als einzige Schule in Deutschland nicht in der Zuständigkeit des Bildumgsministeriums sondern in der Zuständigkeit der Bildungsministerien aller 27 EU Staaten.  Die Schule prüft momentan die nächsten Schritte aber die Kommunikation mit dem Ministerium ist mühsam. Dazu kommt dass jede Grundschule anders reagiert: Manche Ihrer Gruppenkolegen wurden einfach vom Test ausgeschlossen, als die Grundschule die Bestätigung der ES bekommen haben.  Andere nicht. Es scheint echt eine Glückssache zu sein und keine einheitliche Anwendung des Gesetzes   Wir würden uns gern deshalb in parallel beraten lassen, welche Möglichkeiten wir haben, unsere Tochter in der ES zu behalten, und zwar bevor wir zum Test gehen. Da es um eine gezwungenen Kiga-Wechsel gehen würde, ist hier auch ein Familienanwalt die richtige Wahl?  Vielen Dank 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zuständig wäre ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Ausnahmen sieht das Gesetz nicht vor. Und auch Privatschulen müssen, um anerkannt zu werden, deutsche Gesetze beachten. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-37   Liebe Grüße NB


Mina0704

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Liebe MSG123, wenn der aktuelle Kindergarten eine Bescheinigung ausstellt, dass kein erhöhter Sprachförderbedarf besteht, muss eure Tochter nicht am Screening teilnehmen. Die Bewertung erfolgt auf Basis der Bewertungsbögen Seldak und Simsik vom Kindergarten. Das Staatsministerium würde ich auch schriftlich kontaktieren, dann erhälst du eine ausführliche Antwort. Uns wurde der Test bei meinem Sohn vom neuen Kindergarten aufgezwungen (ist seit 2 Monaten dort),  obwohl wir eine Bescheinigung vom alten Kindergarten haben, dass er nicht hin muss. Letztendlich nimmt er in zwei Wochen daran teil... Hoffe, dass sich das bald klärt bei euch. 


zweizwerge

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Hallo MSG, es scheint, als würdet Ihr planen, dass Deine Tochter langfristig - zumindest für die nächsten Jahre - in Deutschland lebt. Willst Du ihr wirklich die Chance vorenthalten, sinnvoll Deutsch zu lernen und möchtest, dass sie dauerhaft nur gebrochen Deutsch spricht?  Zum Deutsch sprechen gehört leider auch die Grammatik dazu (die ist dummerweise schwierig). Du schreibst selbst, dass sie diese nicht beherrscht. Das wird sie vermutlich in der aktuellen Umgebung, auch das schreibst Du, auch nicht lernen, denn Ihr sprecht zuhause Englisch oder eine andere Sprache (ihre aktuelle Zweitsprache). Im Kindergarten lernt sie es offensichtlich auch nicht.  Daher scheint es mir sehr sinnvoll, dass Deine Tochter an den Förderstunden teilnimmt - noch ist sie in dem Alter, in dem ihr das Lernen von Sprachen leichtfällt. Warum lässt sich das nicht auf Basis des Kindergartens an der Europäischen Schule machen? Ist dieser vielleicht zu inflexibel dafür? Das Problem wird dort doch häufiger auftreten?


KielSprotte

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Sehe ich genau wie @zweizwerge. Jeder sollte die Sprache des Landes sprechen in dem er lebt. Vor allem, wenn es scheinbar das Geburtsland ist. Was ist, wenn die Kleine doch einmal aus welchem Grund auch immer auf eine "normale" Schule wechseln muss? Soll sie dann die Deutsche sein, die kein vernünftiges Deutsch kann ? Auch dein Mann sollte sich auf den Hosenboden setzen und Deutsch lernen - irgendeinen Grund wird es ja geben in Deutschland zu leben, warum dann nicht die Sprache lernen?


SuJam

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Ein 4,5jähriges spricht so oder so noch nicht perfekt. Gleich gar nicht die Grammatik. Deshalb jetzt darauf zu schließen, dass das Kind kein deutsch sprechen lernt ist doch Nonsens.


zweizwerge

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Die Sprachfähigkeiten sind sicher unterschiedlich ausgeprägt, aber doch, manche Kinder sprechen mit 4,5 Jahren ohne Grammatikfehler, wenn auch sicher nicht mit dem Wortschatz eines Erwachsenen. Hier merkt ja auch die Mutter, dass die Grammatik grundlegend falsch ist (Satzstellung aus dem Englischen im Deutschen). Aber genau die altersgemäßen Sprachfähigkeiten im Deutschen werden in dem Sprachtest ja geprüft, und genau deshalb ist es wichtig, dass das Kind daran teilnimmt und gegebenenfalls gefördert wird, um evtl. Defizite auszugleichen.


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