Mersene
Hallo Frau Bader, die Stadt hatte bei der Berechnung des Pflegeldes verzug und nun müssen wir von August letztes Jahres das Verpflegungsgeld nachzahlen, natürlich bedauert die Stadt die späte Erhebung, so wie sie es schreibt, aber sind wir verpflichtet wegen des Fehlers der Verwaltung, alles auf einen Schlag zu zahlen? das wären 500Euro, also schon eien Menge geld, die ich nicht aufeinmal habe.
Hallo, Sie wussten ja, dass das Verpflegungsgeld anfällt und hätten dann entsprechend zurücklegen müssen. Ich kann hier keinen Anspruch zum Beispiel auf Ratenzahlung sehen. Freundlich beantragen können Sie es natürlich trotzdem. Liebe Grüße NB
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