Leeaa87
Guten Tag Frau Bader, ich möchte gerne eine DDH kaufen. Zur Zeit bekomme ich EG Plus und arbeite 10 h in Teilzeit bei meinem ursprünglichen Arbeitnehmer. Ich bin nicht verheiratet und bekomme den EG Höchstsatz. Die DDH soll später zur Eigennutzung dienen, ist aber zum aktuellen Zeitpunkt vermietet. Wie wirkt sich die Mieteinnahme auf mein EG aus? Muss ich evtl. etwas zurück zahlen? Oder mit einer Steuernachzahlung auf das EG rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe kann mich das betreffen? Sollte ich den Kauf bis nach dem EG verschieben?
Hallo, Mieteinkünfte haben ja nichts mit Ausfällen während/ wegen der Mutterschaft zu tun. Sie spielen deshalb für das EG keine Rolle. Liebe Grüße NB
Dojii
Auf das Elterngeld selbst hat das keine Auswirkungen, da werden nur Einnahmen aus Erwerbstätigkeit angerechnet. Deine Steuerlast erhöht sich natürlich durch die zusätzlichen Einnahmen aus Vermietung.
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