Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal eine Frage, die Sie mir vielleicht beantworten könnten, auch wenn es nicht um Mutterschutz und Elternzeit geht. Ich bin am 03.12.09 mit meiner Tochter mit der S-Bahn gefahren. An dem kleinen Bahnhof gab es nur einen Fahrkartenautomat, den ich leider nicht nutzen konnte, da der Schlitz mit Kaugummi zugeschmiert war. In der Bahn bin ich gleich zur Schaffnerin, die sich das notiert hatte udn ich habe bei ihr ein Ticket gelöst. Nun habe ich vorgestern (nach über 3 Monaten) Post bekommen, dass ich Strafe zahlen müsse, da die Bahn mit dem Technischen Dienst überprüft habe, dass der Automat funktionierte, was ja sein kann, aber ich konnte trotzdem kein Geld reinwerfen... Meine Frage nun ist, ob nach drei Monaten nicht ohnehin der Sachverhalt verjährt ist? Vielleicht können Sie mir dazu etwas sagen? Danke und noch einen schönen Tag. Gruß Janine (die sehr verärgert ist über das Schreiben)
Mitglied inaktiv
Wenn du ein Ticket bei der Schaffnerin gelöst hast, verstehe ich die Aufregung nicht. Warum hatte sie deine Daten?
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