Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage, was Verjährungsfristen anbelangt. Wir haben vor ca. 3 Jahren das Haus meiner Oma gekauft, gerade zu dieser zeit wurde hier eine Strassenerneuerung gemacht mit neuem wasser...anschluß. Sie muß diesbezüglich eine Rechnung bekommen haben, von der wir aber nichts wussten, jetzt kam eine Zahlungsaufforderung dafür, die Bauarbeiten sind 3 Jahre her, die Fälligkeit der Vorderungen vom Abwasserverband ist mit 2003 Ausgeschrieben. Gibt es für derartige Rechnungen und Fälligkeiten eine Verjährung? Oder sind diese unbegrenzt einforderbar? Vielen Dank für Ihre Antwort, MfG, Patricia
Mitglied inaktiv
Hallöle... hierbei handelt es sich um Fragen rund ums Baby/Kind... Sucht am Besten mal bei Recht de oder so... Oder bei www. wer-weiss-was . de anfragen... LG Peeka
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