Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verdienstbescheinigung für EZG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verdienstbescheinigung für EZG

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, wir bekommen im Oktober unser Baby und sind nicht verheiratet, leben aber in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Wenn ich das Erz.geld beantrage muss mein Mann eine Verdienstbescheinigung einreichen. Problem dabei ist, dass er nun in diesem Jahr zum 3. Mal die Firma/Arbeitgeber gewechselt hat. Muss er nun von allen drei Arbeitgebern eine Verdienstb. einreichen oder reicht es vom jetzigen? Somit müßte ich ja das Formular von der Erziehungsgeldstelle an drei verschiedene Firmen schicken. Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich im voraus. Manu aus Berlin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Manu, die Verdienstbescheinigungen werden benötigt, um das Einkommen zu berechnen und zu prüfen, ob die Einkommensgrenze nicht überschritten ist. Dafür ist nach § 6 BErzGG das voraussichtliche Einkommen im Kalenderjahr der Geburt des Kindes maßgeblich, läßt sich dies nicht ermitteln, das Vorjahreseinkommen. Die einzelnen Bulä setzen dies unterschiedlich in die Praxis um. Ich denke nicht, daß es unverhältnismäßig ist, die Bescheinigung an alle drei zu schicken. Aber fragen Sie nach unter der zentralen Auskunft für Berlin: 030-900 N. Bader


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