chahema
Lieber Frau Bader, unsere Tochter (Frühchen aus der 28.SSW) wurde im April wegen sozialer Unreife als krippenuntauglich geschrieben mit der Empfehlung mind. bis zum Ende des Jahres sie weiterhin zu Hause zu betreuen. Jetzt hat mir jemand gesagt, dass mir bei Krippenuntauglichkeit ein Verdienstausgleich durch die Krankenkasse zustehen würde. Ist dem so und kann man so etwas auch rückwirkend beantragen? Wir sind ein 5-Personen-Haushalt und schon seit fast 1,5 Jahren ohne zweites Gehalt. Vielen Dank für Ihre Hilfe!! Liebe Grüße Stefanie
Hallo, davon habe ich noch nichts gehört, bitte fragen Sie dies möglichst schnell bei der Krankenkasse. Rückwirkend nur begrenzt. Liebe Grüße, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit