Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, bisher mußte dem AG 4 Wochen vor Antritt, die Länge ( 1-3 Jahre ) des Erziehungsurlaubes,verbindlich mitgeteilt werden. Nun wurde mir mitgeteilt, das dies schon 8 Wochen vorher geschehen muß ! Hat sich die Frist wirklich geändert ? Welche gesetzliche Grundlage gibt es hierfür ? ( Mein berechneter Entbindungstermin ist der 06.06.02 ) Lissy
Liebe Lissy, nach dem BErzGG vom 01.01.01 muss es 6 Wo. vorher mitgeteilt werden, wenn man den EU direkt nach der Schutzfrist nimmt, sonst (also wenn man ihn später nimmt oder der Vater) sind es 8 Wo. Gruß, NB
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