Sinee
Hallo Frau Bader, Ich habe eine kurze Frage zum Elterngeld. Im August 2018 habe ich geheiratet und bin direkt in Steuerklasse 3 gewechselt. Voraussichtlich ist der ET Ende Februar. Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss beziehe ich seit dem 15.01. Gibt es eine Möglichkeit den Bemessungszeitraum von Juli 2018 - Dezember 2018 auf August 2018 - Januar 2019 zu ändern? Könnte in diesem Fall, da 6 Monate Steuerklasse 1 und 6 Monate Steuerklasse 3, das Einkommen nach Steuerklasse 3 berücksichtigt werden? Oder muss ich mich damit abfinden, dass mein Elterngeld monatlich 180€ weniger ist? Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Hallo, Sie hätten auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten können, dann hätten Sie die überwiegende Anzahl an Monaten die Steuerklasse III gehabt. Jetzt ist es leider zu spät. Liebe Grüße NB
Felica
Nein, jetzt nicht mehr. Das hätte nur geklappt wenn du im Januar auf den Mutterschutz verzichtet hättest. Da du aber das nicht getan hast, ist das leider durch.
Dojii
Seit 2017 ist das leider nicht mehr möglich, da es gerichtlich untersagt wurde, die Ausklammerung des Mutterschutzes auf Wunsch zu verhindern. Wie Felicia schon sagte hättest du auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten und bis Ende Januar arbeiten müssen, damit du 6 Monate Steuerklasse 3 hast. Jetzt ist es leider zu spät. Dein Bemessungszeitraum ist übrigens Januar 2018 bis Dezember 2018, nicht Juli 2018 bis Dezember 2018.
Dojii
Ein 'i' im Namen zu viel, sorry. ^^
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