Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vaterschftstest

Frage: vaterschftstest

Mitglied inaktiv

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ich bin in der 13.SSW... der erzeuger hat sich gott sei dank aus dem staub gemacht... er hat mich geschlagen, kann er trotzdem ein umgangsrecht fürs kind bekommen...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja. Wenn Sie Ihr Recht auf Unterhalt geltend machen, wird es zu einem Vaterschaftstest kommen und er dazu verurteilt. Dann hat er auch ein Umgangsrecht, es sei denn, es ist eine Gefährdung des Kindeswohles zu erwarten. Gruß, NB


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