Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftsanerkennung nicht leibliches Kind

Frage: Vaterschaftsanerkennung nicht leibliches Kind

misspeff

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Guten Tag Fr. RA Bader, der Vater meines Sohnes ist leider unbekannt und wir erhalten Unterhaltsvorschuss von der Unterhaltsvorschusskasse. Nach 5 Jahren möchte mein Lebensgefährte gerne die Vaterschaft anerkennen lassen, da der Kleine für ihn wie ein Sohn ist. Seine Sorge ist nur, dass er dann möglicherweise den Unterhaltsvorschuss der letzten 5 Jahre an die UHV Kasse zurückzahlen muss. Können Sie mir sagen, wie sich das verhält? Ist diese Sorge unbegründet da er nur ab dem Zeitpunkt der Anerkennung zuständig wäre oder würde er rückwirkend als Vater eingetragen? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann das Kind nicht als sein Leibliches anerkennen, weil es nicht sein leibliches Kind ist. Er muss ja zumindest an Eides statt versichern, der Vater zu sein. Ich bin kein Strafrechtler, das könnte aber auch strafrechtlich von Relevanz sein. ich kann davon nur dringend abraten! Und ja, er wird dann möglicherweise, wenn er leistungsfähig war, auch rückwirkend, den UnterhaltsVorschuss zurückzahlen müssen. Liebe Grüße NB


cube

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Das ist rechtswidrig. der leibliche Vater ist unbekannt, aber es gibt ihn. Du kannst nicht einfach behaupten, x ist der Vater - wohlwissentlich, das dem gar nicht so ist. Ihr könntet heiraten und er deinen Sohn adoptieren. Oder aber bis zum nächsten Jahr warten - dann wird die Adoption auch für Unverheiratete möglich werden (laut Beschluss BHG), wenn diese in einer nachweislich stabilen Beziehung leben. Aber: dem muss der leibliche Vater eigentlich zustimmen. Jetzt sagst du , dieser ist unbekannt. Wurde denn alles unternommen, ihn ausfindig zu machen bzw. wurde dem potentiellen Vater die Möglichkeit gegeben, von der Geburt seines Kindes Kenntnis zu nehmen und die Vaterschaft anzuerkennen? Evt. hat das JA da etwas getan, aber ohne Ergebnis? (Du erhältst ja UHV). Wenn nicht, würde einerAdoption wohl nur zugestimmt werden, wenn eben auch nachweislich trotz aller Bemühungen der leibliche Vater nicht ausfindig zu machen ist.


KielSprotte

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Wenn er die Vaterschaft anerkennt, "outet" er sich quasi als der leibliche Vater. Und klar muss er dann die für ihn erbrachten Leistungen zurückzahlen. Wenn er nicht der leibliche Vater ist, kann er höchstens den Weg der Adoption gehen. Dazu müsst ihr dann aber mdst. 1 Jahr verheiratet sein. Nächstes Jahr gibt es eine Gesetzesänderung zur Adoption. Und was heißt "unbekannt". Nicht auffindbar z.B. wg. Auswanderung? Denn Frau kennt doch den Erzeuger ihres Kindes bzw. wenn es mehrere potenzielle Väter gibt, kann doch der tatsächliche über einen Vaterschaftstest ermittelt werden.


Felica

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Das könnte für dich wie für ihn böse ausgehen. Denn wenn ihr jetzt sagt, er ist der Vater, dann werden die von Amt natürlich davon ausgehen das er es wirklich ist und du damals in betrugsabsichten Vater unbekannt angegeben hast. Also 5 Jahre zu Unrecht staatliche Mittel bezogen hast. Bestenfalls müssh ihr dann nur zurück zahlen, schlimmsten falls gäbe es auch noch eine Anzeige. Davon ab begeht ihr dann eine Urkundenfälschung. Den ihr wisst ja beide das die Angabe falsch ist. Rechtlich und auch finanziell sauber ist der Weg über die Adoption.


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