Luisa1406
Hallo. Mein Ex-Partner, der Erzeuger meiner Tochter, möchte die Vaterschaft nicht anerkennen. Er weiß jedoch selbst dass er der Vater ist, er hat mir einen kleinen Teil zur Erstausstattung beigesteuert. Was kann ich tun um ihn zur Vaterschaftsanerkennung zu zwingen bzw. wie wird das nach der Geburt ablaufen, welche Möglichkeiten habe ich ? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, wenden Sie sich nach der Geburt an das Jugendamt, wenn das nicht hilft, kann man es gerichtlich klären lassen. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, ich gebe Dir einen vollkommen unjuristischen Rat: Warte bis nach der Geburt und lass das das Amt erledigen. Meine Freundin hat auch auf Biegen und Brechen den Kindsvater zur Anerkennung gebracht, mit der Konsequenz, dass sie jetzt "nichts" alleine entscheiden kann. Gerade nach der Geburt bist Du vielleicht froh, wenn Du Dich (vorerst) nicht mit Deinem unwilligen Partner "herumschlagen" musst. In diesem Fall heißt ja aufgeschoben nicht aufgehoben, und falls er sich weiter weigert, muss sowieso die Geburt abgewartet werden für einen DNS-Abgleich. Viele Grüße
Mitglied inaktiv
lehn dich entspannt zurück und freu dich auf dein Kind, er kommt nicht aus und es läuft dir auch nichts davon. du meldest dein Kind an und lässt den vater aus. ein paar Wochen nach der Geburt bekommst du ein schreiben, in dem gefragt wird, wer der vater ist. dann wird er angeschrieben und wenn er nicht reagiert oder die Anerkennung verweigert, wirst du nochmal befragt und dann wird er zum test zitiert. kann u.u. ein bißchen dauern, in der zeit kannst du schon mal unterhaltsvorschuss beantragen.
Felica
Entspannt bleiben. Wenn nach der Geburt kein Vater auf der Urkunde steht, meldet sich das JA oft von alleine. Die bieten dann Hilfe an. Denen kannst du es dann schildern. Dann schreiben sie den Herren an und er kann sich dann überlegen, nimmt er den günstigeren weg und erkennt freiwillig an. Wenn er unsicher ist kann er ja gerne privat einen vaterschaftstest machen lassen. Oder nimmt er den teuren weg über das Gericht. So oder so, er wird nicht drumherum kommen.
Tini_79
Ich glaube, ich würde nicht so lange warten, zumindest nicht, wenn die Chance auf Unterhalt für dich besteht. Und das kann durchaus auch bereits vor der Geburt der Fall sein. Auch nach der Geburt - wenn du erst 4 Wochen verstreichen lässt, bis du Unterhalt geltend machst, wird er vermutlich nicht rückwirkend für dich zahlen müssen. Also ich würde jetzt eine Beratungsstelle aufsuchen und mich erstmal unverbindlich informieren.
Mitglied inaktiv
Ja, tini, die chance auf unterhalt besteht durchaus, aber wie willst du dem mann beweisen, dass er der vater ist? So blöd das klingt, aber das kind gibt es (noch) nicht. Im einzig mir bekannten erfolgreichen fall der klage auf unterhalt für die mutter ging das auch nachträglich. Ich hatte es übrigens auch versucht, bin aber gescheitert.
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