Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftsaberkennung

Frage: Vaterschaftsaberkennung

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, ich benötige dringend Ihre Hilfe. Der Vater meines Kindes hat schon am Ende der Schwangerschaft die Vaterschaft auf dem Standesamt anerkannt. Das Kind ist jetzt 6 Monate alt und der Vater hat mehr recht als schlecht Unterhalt gezahlt. Meistens überhaupt nichts, ab und an 150Euro.Mir wurde seine Zahlungsmoral langsam zu bunt und ich bin zum Jugendamt gegangen. Auf Grund des Schreibens vom Jugendamt, hat sein Rechtsanwalt auf dem Jugendamt angerufen und angedeutet die Vaterschaft abzuerkennen. Geht so etwas? Zu allem Unglück verstarb der Vater am letzten Wochenende. Können seine Eltern die Vaterschaft auch anfechten?????? Alle Leute machen mich verrückt, daß die Leiche nicht verbrannt werden darf, sonst sind alle Beweismittel vernichtet. Ich brauche wirklich dringend einen Rat von Ihnen. Vielen Dank....Johanna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Johanna, ich rate Ihnen, schnellstmöglich einen Kollegen vor Ort aufzusuchen, bevor die Verwandten Dineg tun, die nicht rückgängig zu machen sind. Ich denke auch, dass man anhand der Großeltern die Vaterschaft feststellen kann, aber, wie Annie richtig sagt, Sie müssen an das Erben denken. Sie benötigen eine baldige Beratung (Fristen laufen!!!) in Ihrem individuellen Fall vor Ort. Eine Internetsache reicht das sicherlich nicht aus, es geht ja auch um die Interessen des Kindes. Im übrigen möchte ich Ihnen mein Mitgefühl aussprechen. Auch wenn Sie wohl getrennt haben, istt es sicher nicht leicht, den Vater des Babys zu verlieren. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Die Verwandten können die Vaterschaft anfechten. Dein Kind würde dann erstmal keine Waisenrente bekommen. Einäschern können sie ihn, DNA-Tests kann man auch von Opa/Oma machen! Denke ans Erben. Erkundige Dich aber, ob er Schulden hatte. Die erbt das Kind nämlich auch...


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