Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater

Frage: Vater

Mitglied inaktiv

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Also ich lebe von dem Vater meines Kindes getrennt.Da er schon mal brutal wurde nicht geschlagen aber brutal angepackt.jetzt haben wir vorgeschlagen das er trotz dem die kleine besuchen darf.aber nur wenn mein freund da ist da ich sonst angst habe.mein freund hat mal zu ihm gesagt das er wenn er brutal zu mir wird ein paar auf die schnauze bekommt.darauf hin wollte er nicht mehr kommen,meinte zum jugendamt das er angst habe bei uns behauptet er das er nicht will das mein freund ein paar auf die schnauze bekommt.und es heisst er habe angefangen.so jetzt findet der besuchskontakt bei jugendamt statt. es werden termine gemacht aber der kindesvater sagt sie häufig ab.er darf die kleine alle 2 wochen ne stunde sehen.aber er sieht sie nur alle 2 monate ne stunde manchmal auch länger nicht weil er sich nicht kümmert.kann ich nicht sagen ichwill nicht dieses hin und her entweder er kommt zu mir oder er sieht die kleine nicht?Er schenkt ihr gebraucht sachen zum geburtstag und weihnachten und sonst meldet er sich nicht.die kleine kennt ihn nicht.kann ich da irgend etwas machen wenn ja was und wie und wo danke im vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nachdem das Jugendamt eingeschaltet ist, wird dieses einen Grund haben, warum es eine derartige Regelung getroffen hat. Der Vater hat eigentlich sogar das Recht, das Kind mit zu sich zu nehmen. Eine gütliche Einigung zum Vorteil des Kindes ohne Gewalt und Ankündigungen derselben würde vielleicht auf Dauer auch zu einer entspanntere LAge führen. Gruß, NB


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