jakobp76
Hallo Frau Bader, Ich bin deutscher Staatsbürger, arbeite für eine deutsche Airline und mein Wohnsitz befindet sich auch in Deutschland. Meine Verlobte (wir sind noch nicht verheiratet, werden aber versuchen es noch vor der Geburt zu sein) ist Brasilianerin und arbeitet in Brasilien. Sie ist nicht und war nie in Deutschland gemeldet. Sie ist im dritten Monat schwanger. Das Kind wird in Brasilien zur Welt kommen und ich würde gerne sobald es da ist ein Jahr Elternzeit nehmen und das Jahr gemeinsam mit Frau und Kind verbringen. Habe ich Anspruch auf Elterngeld? Würde es einen Unterschied machen, falls wir es zeitlich nicht schaffen vor der Geburt zu heiraten? Welche Dokumente werde ich brauchen. Welches Amt ist dafür zuständig? Vielen Dank in Voraus. Herzlichen Gruß
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Sie nicht nach Brasilien von ihrem Arbeitgeber entsandt werden. dann haben Sie ja in dem einen Jahr keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und es ist wird mir als problematisch werden, Elterngeld und Elternzeit zu erhalten. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Elterngeld gibt es nur für Kinder die auch in Deutschland leben. Ebenso Kindergeld. Für Elterngeld muss man in Deutschland mit dem Kind an einer Adresse zusammen gemeldet sein.
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