Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vätermonate

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vätermonate

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, müssen die Vätermonate spätestens im Anschluss an die 12 Monate Elternzeit der Mutter genommen werden oder kann dies auch später mit Anspruch des Vaters auf Elterngeld geschehen? Unsere Situation wäre nämlich so, dass ich nach 16 Monaten anfangen müsste zu arbeiten, der Große käme in die Schule und das Kleine in die Kita. Da mein Partner durch die Arbeit unter der Woche nicht zu Hause ist, wäre es günstig, wenn er in dieser Zeit die beiden Vätermonate nehmen würde. Wann müsste er spätestens die Elternzeit beantragen? Vielen Dank und viele Grüße Zweizahn


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Eltern haben insgesamt 3 Jahren Anspruch auf EZ, und zwar jeder. Das bedeutet, Sie können beide zusammen 3 Jahre zuhause bleiben. Meinen Sie EG? Das muss in zusammen 14 Mo. ab Geburt genommen werden. Auch hier ist die Verteilung frei, nur die Monate mit MG-Bezug werden der Mutter angerechnet. Sie können also 12 MO. frei verteilen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Elterngeld gibt es nur bis zum 14. Lebensmonat - sorry! Elternzeit ohne Elterngeld kann er natürlich nehmen. Da stehen im ebenfalls drei Jahre zu. Elternzeit muss 7 Wochen vorher angemeldet (nicht beantragt) werden. Gruß Sabine


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