Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, im Oktober soll unser zweites Kind zur Welt kommen und mein Mann möchte zu meiner Unterstützung gerne die Vätermonate beantragen. Ist der Zeitraum dafür frei wählbar? Wie ist das mit der Krankenversicherung in dieser Zeit? Mein und Mann und unsere Tochter sind privat versichert, bleiben sie das oder werden die beiden für die zwei Monate gesetzlich versichert? Gibt es für die Berechnung des Elterngeldes während der Vätermonate eine Bemessungs - Obergrenze? Vielen Dank für Ihre Antworten. Marion
Mitglied inaktiv
Mei... das sind Fragen die Google nach 2 Sekunden ausspuckt... Aber OK: Elternzeit wird nicht beantragt, die wird mitgeteilt, da ein gesetzlicher Anspruch :-) der Vater kann in den ersten 14 Monaten frei auswählen wann er seine Monate nimmt. Während der Elternzeit bleibt die PKV voll bestehen, sie muß VOLL selbst getragen werden. Sein max. Elterngeld sind 1800 EUR mtl. wie bei allen anderen auch. Ggf. Geschwisterbonus? Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Ok, das hätte ich selber auch raus bekommen können ;), aber kein Grund, gleich überheblich zu werden! So, jetzt die Nachtragsfrage: "Darf ich als Bezieher des Elterngeldes reduziert, beispielsweise 10 Wochenstunden, arbeiten?* Ja, Sie haben, wie beim Erziehungsgeld auch, einen Anspruch auf bis zu 30 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Voraussetzung ist, dass Ihr Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat und keine dringenden betrieblichen Gründe Ihrem Teilzeitbegehren entgegenstehen. Ihr Elterngeldanspruch wird, wenn Sie Erwerbseinkommen haben, aus der Differenz zwischen Ihrem vorherigen Gehalt und dem jetzigen berechnet. Von dieser Differenz erhalten Sie 67%." Wenn nun also mein Mann in den Vätermonaten Teilzeit arbeiten geht, gilt die Obergrenze von 1800 € auch für diese o.g. Differenzzahlung? LG Marion
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