Mitglied inaktiv
Hallo! Ich fürchte, die Frage ist schon einige Male gestellt worden, über die Suche habe ich aber nix gefunden, das sie richtig beantwortet. Deshalb wage ich es trotzdem. Wir bekommen Ende Juni unser 2. Kind. Mein Mann möchte direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen und komplett zuhause bleiben, aber nur 1 Monat. Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, MUSS er dann 2 Monate nehmen? Wird sonst gar nichts gezahlt? Damit steht im Zusammenhang: Würde er 2 Monate in Anspruch nehmen und im 2. Monat 30 Stunden arbeiten, wird der Einkommensverlust anteilsmäßig ausgeglichen? Und: Während ich Mutterschaftsgeld beziehe - folglich die ersten 8 Wochen nach der Entbindung - werden ja mir als Mutter die Monate zugerechnet, in denen wir auch Elterngeld beziehen können (so habe ich das jedenfalls verstanden). Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich erst Elternzeit nehmen sollte, wenn das Baby 8 Wochen alt ist - weil sonst das Elterngeld des Vaters nicht gezahlt wird? Bin verwirrt. Können Sie Klarheit schaffen? 1000 Dank! Sis
Hallo, Sie haben zusammen 14 Monate ab Geburt, die Sie frei verteilen können. Nur bei Bezug von MG werden diese Monate Ihnen zugerechnet. Heißt, er kann theoretisch von 0 - 12 Mo. EG erhalten. Frei wählbar. Wenn Sie erst nach dem MG-Bezug EZ beantragen, bleiben logischerweise für beide zusammen 12 Mo. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Möglich ist 1. Lebensmonat Vater EG 67 % Einkommen / Mutter EG (wird verrechnet Muschu) 2. Lebensmonat Vater 30 Std. TZ 67 % EG werden nur für den Verlust gezahlt/ Mutter EG (wird verrechnet Muschu) 3.-12. Lebensmonat Mutter EG 67 % Eine andere Möglichkeit wäre den 2. Papa-Monat später zu nehmen.
Mitglied inaktiv
Liebe Lena, das war sehr hilfreich, Danke! Dennoch eine Nachfrage: Wird denn tatsächlich das EG für den Partner nur gezahlt, wenn er insgesamt 2 Monate (wie auch immer er sie verteilt), nimmt? Einen Monat ganz zuhause zählt also "weniger" als bspw. zwei Monate 30 Stunden Teilzeit? Grüße Sis
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