Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vätermonate TZ/ VZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vätermonate TZ/ VZ

Ulfomat

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Liebe Frau Bader, Meine Tochter wird im Juni geboren. Wir haben bereits einen 2 jährigen Sohn, bei welchem ich keine Vätermonate genommen habe. Mein Plan ist folgender: Im September 2013 möchte ich 4 Wochen am Stück daheim bleiben. Im Mai 2014 möchte ich in TZ 30h arbeiten. Ist das möglich? Wie berechnet sich im Mai mein Gehalt? 80% meines regulären Gehalts durch meinen Arbeitgeber und 20% des mir eigentlich zustehenden Elterngelds? Ich habe ein Firmenauto, wie ist hier die Regelung während der Vollen Abwesenheit im September? Vielen Dank im Vorraus für Ihre Unterstützung, U.M.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen insgesamt mindestens zwei Monate zuhause bleiben, um Eltern Geld bekommen zu können,so dass es nicht ausreicht, wenn Sie vier Wochen am Stück daheim bleiben. Wenn Sie Teilzeit arbeiten, dies geht nur bis zu 30 h,wird der Verdienst angerechnet, so dass sie im Ergebnis wahrscheinlich nur den Pauschbetrag von 300 € bekommen, je nach Höhe des Verdienstes. Der Wagen ist als geldwerter Vorteil zu sehen und wird dementsprechend berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Ja, das ist möglich. Bitte bei der Erstanmeldung von Elternzeit beide Monate und auch den Teilzeitwunsch mit angeben. (Der Teilzeitwunsch kann allerdings abglehnt werden). Das Gehalt im Mai... Vom AG bekommt man den gleichen Lohn, aber nur noch für die Stunden, die man in der Zeit arbeitet. Macht man statt 40 Stunden nur noch 30, bekommt man 1/4 weniger Lohn. Hinzu kommt das Elterngeld und das sind min 300 Euro. Beim Elterngeld geht die Rechnung so: Einkommen vor der Geburt - Einkommen nach der Geburt = Differenz Und von dieser Differenz bekommt man ca 65% an Elterngeld. Dazu kommen 10% Geschwisterbonus (min 75 Euro) bis das ältere Kind 3 Jahre alt wird. Von Firmenwagen hab ich keine Ahnung... Gruß Sabine


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