Mitglied inaktiv
hallo frau bader, in einem kleinbetrieb (zahnarztpraxis), wie verhält sich das mit dem urlaub: - wieviel urlaub darf ein chef seinen helferinnen vorschreiben ? - wenn zuviel urlaub vorgeschrieben wird, muß man diese tage durch überstunden abgelten ? - steht müttern mit kindern ebenso wie auszubildenden urlaub in der ferienzeit zu ? - was passiert wenn diese mütter und die azubis aber nicht soviel urlaub haben das sie praxisurlaub und eigenen urlaub machen können ? vielen dank !
Hallo, Der Urlaub wird vom Arbeitgeber erteilt, d.h. der Arbeitgeber bestimmt auch den Zeitpunkt des Urlaubs. ABER: Der Arbeitgeber muss hierbei die folgenden Regeln beachten: Die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen. (§ 7 I 1 BUrlG) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm der Urlaub im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gewährt wird. (§ 7 I 2 BUrlG) Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend gewährt werden. (§ 7 II BUrlG) Liebe Grüsse, NB
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