Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Und gerne auch an alle Ich bin momentan in der 22. SS und seit der 2. Januarwoche diesen Jahres von der Arbeit befreit, mit Berufsverbot von meinem Arbeitgeber, da ich keine ausreichenden Immunitäten besitze, um mit Kleinstkindern weiter arbeiten zu können. Meine Fragen wären folgende: 1. Habe ich, trotz Freistellung Urlaubsanspruch? 2. Ab wann muß/soll/kann ich meine Elternzeit bekannt geben? (Mein Arbeitgeber möchte, dass ich es in dieser Woche schriftlich in die Geschäftsstelle gebe) 3. Kann ich meinen Urlaubsanspruch, wenn ich einen habe, geltend machen zwischen der Elternzeit und dem Mutterschutz, oder muß ich diesen Urlaub vor dem Geburtsmutterschutz nehmen? Vielen Dank im Voraus für die Bearbeitung meiner Fragen! Liebe Grüße Lori
Hallo, 1. Ja 2. Wenn Sie die EZ direkt nehmen wollen: 6 Wo vor Beginn 3. Das können Sie-ist eine feine Sache, dann bekommt man länger Lohn Gruß, NB
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