Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe am 14.12. Entbindungstermin. Soviel ich weis habe ich Mutterschutz bis etwa Anfang Februar und auch solange urlaubsanspruch. Da ich aber im Dezember mein Kind bekomme habe ich sozusagen "Pech gehabt" (laut Chef) und bekomme auch nur den Urlaub der mir bis Ende Dezember zusteht, weil wir im Oktober/November noch keinen neuen Urlaub nehmen dürfen. Normalerweise kann das doch nicht sein oder liege ich da falsch. Ich bedanke mich im vorraus und hoffe sie werden schlau aus meinem Text.
Liebe Gabi, Sie haben Urlaubsanspruch bis zum Ende der Mutterschutzfristen, jedoch nur für ganze Monate. Der Urlaub kann auch noch nach dem EU genommen werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Gaby, der Urlaubsanspruch geht Dir nicht verloren. Da Du ihn nachweislich nicht vor Beginn des kommenden Urlaubsjahres nehmen konntest, kannst Du ihn nach der Elternzeit nehmen. LG Annette
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