Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unwissenheit KKMitarbeiter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unwissenheit KKMitarbeiter

91kathi

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Hallo, Kurz zu meiner Situation. Wir erwarten im August unser 2tes Kind. Ich bin aktuell in Elternzeit und arbeite TZ bei einem anderen AG (der Vertrag endet 30.6.16) danach Elternzeit bis Beginn Mutterschutz. Ich hab meinen AG über die Ss und den voraussichtlichen ET ,sowie darüber, dass ich meine EZ zum Beginn MS beende informiert. Somit steht mir Mutterschaftsgeld in Höhe meines Vollzeitgehaltes (wie vor der Geburt 11/2014) zu. Das Schreiben habe ich zur Kenntnis in Kopie an meine KK geschickt. Nun rief mich eine Mitarbeiterin der KK an und sagte mir würde das so gar nicht zustehen Ich bin mir ziemlich sicher, aber se hat mich nun doch etwas verunsichert. Kann mir jemand Klarheit verschaffen? Vielen Dank vorab :-)


Mitglied inaktiv

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Du darfst deine EZ zu Beginn des neuen Mutterschutzes gemäß Paragraph 16 Absatz 3 BEEG beenden um wieder wie zuvor in Mutterschutz zu gehen. http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html Ruf bei der KK an und verlange nach einem Fachberater, der/ die sich mit dem Mutterschutzgeld auskennt. Meiner Erfahrung nach wird man am Telefon irgendwann zu Leuten durchgestellt, die sich auskennen, wenn man erst mal Gesetze zitiert. Und die sorgen dann mit den entsprechenden Vermerken dafür, dass die Sachbearbeiter es richtig machen. LG Lilly


Soie

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Die Elternzeit kann sie einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes beeenden aber ob ihr das Mutterschutzgeld in Höhe des Vollzeitgehalts vor Kind 1 zusteht, da wäre ich mir nicht so sicher. http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/mutterschaftsgeld.html_/page/2 "Kommt das zweite Kind während der Elternzeit für das erste und ist die Mutter noch immer in ungekündigter Stellung, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen erneut ein Mutterschaftsgeld von maximal 13 Euro pro Tag. Der Arbeitgeber ist in der Elternzeit allerdings zu keinerlei Zahlungen verpflichtet. Anders sieht das aus, wenn ein Teil der neuen Mutterschutzfrist so fällt, dass er nach der Elternzeit liegt, oder der Mutterschutz nahtlos an die Elternzeit anschließt: Dann muss er erneut zum Mutterschaftsgeld zuzahlen - und zwar von dem Tag an, an dem die Elternzeit beendet ist"


Mitglied inaktiv

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Sie ist aber nicht mehr in Elternzeit wenn sie diese zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beendet! Der eigentliche Arbeitsvertrag lebt also weider auf, nur muss Frau dann eben nicht arbeiten weil sie ja direkt in den Mutterschutz geht. Deshalb ist die Aussage der KK-Mitarbeiterin Blödsinn. Würde die Elternzeit nicht beendet werden, dann würde sie nicht das volle Mutterschaftsgeld bekommen. Es besteht ein Sonderrecht aufgrund dessen die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendet werden darf. Schau mal Seite 26, http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf


Mitglied inaktiv

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Genau deshalb muss sie ja die EZ zum neuen Mutterschutz beenden, sonst gibt es kein volles Mutterschaftsgeld. Das kann der AG nicht ablehnen und dadurch dass sie schwanger ist, gilt immer noch Kündigungsschutz. Die restliche EZ von Kind 1 überträgt man im gleichen Schreiben auf später, damit sie nicht verloren geht. LG Lilly


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