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Guten Tag Frau Bader, wir planen gerade, mit unserem 2. Baby schwanger zu werden. Momentan befinde ich mich bis 05.05.2007 in Elternzeit mit meinem 1. Kind, wenn möglich möchte ich das 2. Kind innerhalb der momentanen Elternzeit bekommen. Meine Fragen nun: Wann genau muss ich meinen A-geber über eine neue SS informieren? Beginnt dann die Elternzeit automatisch neu mit Geburt des 2. Kindes? Kann ich für das zweite Kind ebenfalls (nach Einkommensprüfung) Bundeserziehungsgeld beantragen? Bekomme ich nochmals vom A-geber während des Mutterschutzes ein Entgelt oder fällt das total weg, da ich ja momentan eh in Elternzeit bin? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Grüsse Isa
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. EG bekommt man wieder, die Grenzen liegen sogar höher. Gruß, NB
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