Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalvorschuss

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalvorschuss

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Ich habe am 6.11 endbunden und mein Sohn ist jetzt 1 Monat alt,wir wohnen mit meinem Freund zusmmen,also Vater des Kindes. Mein Freund arbeitet auf 400 euro dazu kriegen wir Alg II, auf der Geburtsurkunde von unserem Sohn steh nur ich drauf als Elterteil,mein Freund steh nicht drauf weil er keine geburtsurkunde von sich vorlegen konnte. Er hat nämlich keine,kam vor 14 jahre als flüchtling mit seinem Vater nach Deutschland. Meine Sachbearbeiterin von Arbeitsamt sagt ich muss mir dann unterhaltvorschuss brantragen weil mein freund nicht auf geburtsurkunde von userem sohn steht. Muss ich und kann ich überhaupt unterhaltvorschuss beantragen ??? Krieg ich es überhaupt??? Steht mir das zu,obwohl der Vater des Kindes mit uns lebt ???


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist Deutschland. Ich wäre mit der Beantragung vorsichtig - es gibt ja einen unterhaltspflichtigen (und evtl. leistungsfähigen Vater). Da sind Sie ganz schnell auf der Betrugsschiene ohne was dafür zu können. Wenn er keine Geburtsurkunde hat, muss es doch um gotteswillen anders gehen. Sonst kann er ja gar nie nicht anerkennen. Gehen Sie da noch mal hin und verlangen Sie den Vorgesetzten vom dem Geburtsurkundewünscher. Nur weil der sich so anstellt kann doch nicht Unterhaltsvorschuss gewährt werden. Da kann ich mich doch echt aufregen. Und Sie rennen sich mit dem kleinen Zwerg im Wagen die Füsse wund. Machen Sie Ärger! Liebe Grüsse, NB


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