Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader und alle forenmitglieder ich bin schon seit einiger zeit hier in dem Forum und lese mich durch. Doch zu einem thema das mich persönlich interessiert fand ich nichts genaueres heraus. Ich bin Vater (unterhaltspflichtig) und arbeite derzeit (leiste auch unterhalt)übers Jugendamt, nun möchte ich mich weiterbilden und müsste eine schule besuchen. wie ich gelesen hab würde das Jugendamt vorschuss leisten, das ich zurückzahlen müsste. Ist mir auch einleuchtend. Meine Frage: Wenn ich wieder erwerbstätig bin, muss ich den vorgestreckten betrag nachzahlen? um die 111 euro? oder den vollen regülaren unterhaltsbetrag wie wenn ich arbeite? Grüße und ein Dank im vorraus
Hallo, man kann Unterhalt immer von dem Monat an verlangen,in welchem man ihn gefordert hat. Das bedeutet, wenn die Kindsmutter bis jetzt noch nichts verlangt hat, kann nur das JA seinen Teil zurückverlangen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also wenn du überhaupt etwas zurück zahlen musst dann nur das was das JA auch vorgestreckt hat. BNei uns war das jedoch so, das mein Mann nichts zurück zahlen muss, weil er in dieser Zeit ja kein geld über hatte für den Unterhalt. Selbst als er seine Abreitsstelle anfing hat das JA nichts urück gefordert.
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für Ihre Antwort. Wie ich zwischen den Zeilen lesen kann seid ihr verheiratet, das ist in meinem Fall nicht so. Vielleicht hängt das damit noch zusammen dass dein Mann nichts zurückzahlen musste. grüße aus München
Mitglied inaktiv
Nein da waren wir noch nicht verheiratet. Sind erst vor kurzem verh. Ich wurde damals soweiso nicht berücksichtigt weil ich selber Geld verdiene
Mitglied inaktiv
"kann nur das JA seinen Teil zurückverlangen." entschuldigen sie wegen der Nachfrage. Kann? oder wird das JA den vorschuss zurückfordern?
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