Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsverpflichtung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltsverpflichtung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, in 3 Wochen sind wir ein 4Personen Haushalt. Mein Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe für die er unterhaltspflichtig ist. Wir haben bis jetzt noch nie was gezahlt, da mein Mann keine Arbeit hatte. Nun hat er eine reele Chance auf eine Festeinstellung, wo er ca 1500 netto verdienen wird, plus Kindergeld und Erziehungsgeld. Mich würde interessieren, wieviel unser Selbstbehalt bei 4 Personen ist. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann man so pauschal nicht sagen. Grober Anhaltspunkt ist die Düsseldorfer Tabelle-ganz rechte Spalte! Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ich denke mal, da gibt es noch einen Unterschied... LG Peeka


Mitglied inaktiv

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sind beide von ihm


Mitglied inaktiv

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Diese Tabelle verstehe ich leider überhaupt nicht :-(


Mitglied inaktiv

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Nun, ich sehe: bald 4 unterhaltsberechtigte Kinder sowie eine unterhaltsberechtigte Mutter. Das wird ein sog "Mangelfall" und der ist schwierig zu berechnen. Wenn es dir schon schwerfällt die Düsseldorfer tabelle zu verstehen, dann wird es beim Mangelfall (also das Eikommen reicht nicht für alle Unterhaltsberechtigten voll aus) noch schwieriger... Viele Grüße Désirée


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