Mitglied inaktiv
Fall ist folgender: Vaterschaft wurde anerkannt, Vaterschaftstest ergibt jedoch daß er nicht der Vater ist: hat er das Recht, den zu Unrecht bezahlten Unterhalt zurückzufordern oder wird er nur ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Nicht-Vaterschaft vom Unterhalt entbunden?
Hallo, kann er von dem "echten" Vater oder, wqenn es vorsätzlich war, auch von der Mutter, zurückverlangen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Glaube er kann den schon gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater des Kindes zurückfordern. LG
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