Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

unterhaltsrechtliche ansprüche eines ungeborenen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: unterhaltsrechtliche ansprüche eines ungeborenen?

Snief

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guten tag, ich habe folgende frage; wieso möchte das sozialamt name und adresse des kindsvaters wissen zwecks prüfung unterhaltsrechtlicher ansprüche, obwohl das kind erst in 4 monaten zur welt kommt? unterhaltsvorschuss kann man doch erst nach der geburt beantragen? danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, primär ist der KV für Sie zuständig. Die Unterhaltspflicht beginnt regelmäßig sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Wenn Sie den Namen nicht nennen, wird das zu Kürzungen führen Liebe Grüße NB


Strudelteigteilchen

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Beziehst Du H4 oder Sozialgelder? Wahrscheinlich geht es um den Unterhalt für Dich. Der KV ist schon vor der Geburt bis das Kind drei Jahre alt ist auch für Dich unterhaltspflichtig.


Snief

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Grundsicherung nach dem 4.Kapitel SGB XII.


Strudelteigteilchen

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Ja, dann wird es darum gehen.


Snief

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wenn man den namen nicht kennt und deswegen nicht nennen kann, kann das doch nicht zu kürzungen führen? da würde ich aber dann einen anwalt einschalten.


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