Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsrechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltsrechnung

Mitglied inaktiv

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Hallo, ist es richtig, daß bei einer Unterhaltsberechnung vom Mann vom Nettoeinkommen das komplette DArlehen abgezogen wird, die Lebensversicherungsbeiträge und Fahrtkosten und dann alles, was unter dem Selbstbehalt von 840 Euro ist, dann eben kein Unterhalt gezahlt werden kann? ich dachte, dieser SElbstbehalt ist für diese SAchen bereits so hoch angesetzt? Bei dem Vater meines jüngsten Kindes blieb nach diesen Abzügen natürlich nichts mehr über dem Selbstbehalt. Ist es richtig, daß von seinem Nettogehalt das komplette Hausdarlehen (was übrigens nicht höher als eine normale Miete wäre)abgezogen wurde, obwohl seiner Frau die Hälfte vom Haus gehört und sie auch arbeitet? Vielen Dank und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann man nicht allgemein sagen. ES kommt darauf an, was er von Beruf ist, wieviel er verdient und wofür das Darlehen ist. Ich würde mir von einem Familienrechtler vor Ort die Sache ausrechnen lassen. Wenn Sie wenig Geld haben, zahlt die Kosten der Staat (Beratungsschein für 10 € beim Amtsgericht beantragen) Gruß, NB


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