Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, es ist doch so das minderjährige Kinder und die Ehefrau vor dem 18. jährigen Kind stehen, oder? Kann es dann wirklich sein das den minderjährigen Kindern und der Ehefrau weniger zustehen, damit das 18 jährige Kind auch Unterhalt erhält? Ich dachte es müssen erst alle anderen bedient werden und wenn dann noch was `übrig`ist, das das dann dem volljährigen Kind zusteht? Und wenn nix mehr da ist er auch nichts erhält? Danke! Gruß pamela
Hallo, Im Mangelfall ist zunächst zu prüfen, ob ein Unterhaltsberechtigter einem anderen Unterhaltsberechtigter im Rang vorgeht. Ist das der Fall, so ist dessen Unterhaltsanspruch vorangig zu befriedigen. Gruss, NB
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