Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader und alle anderen in diesem Forum! Ich erfuhr, daß ich schwanger bin. Sehr zum Entsetzen meines Freundes. Dieser verlangt nunmehr von mir, daß ich auf alle Ansprüche, wie Unterhalt etc. schriftlich verzichte. Ist so eine Vereinbarung rechtlich möglich? Muss diese notariell beglaubigt bzw. beurkundet werden?
Liebe Madita, Sie selber können auf den Unterhalt verzichten, nicht jedoch für das Kind. Aber warum sollten Sie das tun? Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente